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Zivil- und steuerrechtliche Überlegungen zum Jahresende 2015

die Wrenger & Partner GbR Studiengesellschaft, Nordkirchen, bietet die seit Jahren bekannten und bewährten Seminare zu den zivil- und steuerrechtlichen Überlegungen zum Jahresende in Dortmund und Münster an. Die Fortbildungsveranstaltung umfasst in diesem Jahr drei Zeitstunden und ermöglicht Ihnen die Teilnahme ohne Verlust eines ganzen Arbeitstages.

Schwerpunkte der zivil- und steuerrechtlichen Überlegungen zum Jahresende 2015 sind neben den Änderungen der Steuergesetze durch den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2015 und den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Darüber hinaus wird über wesentliche Änderungen der Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung informiert.

Die noch bis zum Jahresende 2015 erforderlichen Gestaltungsüberlegungen werden systematisch und praxisgerecht dargestellt.

Seminarthemen:
Ausführliche Informationen finden Sie weiter unten |<mehr>|

Referenten:

Dr. Jens Wrenger, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

Seminarorte / -termine:

Münster
18. November 2015, 15.00 Uhr – 18.30 Uhr
H4 Hotel Münster City Centre, Stubengasse 33, 48143 Münster

Dortmund
24. November 2015, 15.00 Uhr – 18.30 Uhr
Radisson Blu Hotel, An der Buschmühle 1, 44139 Dortmund


Seminargebühren:
Die Seminargebühren betragen € 120,-- zzgl. 19% USt. je Teilnehmer
Sie umfassen umfangreiche Arbeitsunterlagen sowie Mittagsessen und Pausengetränke.


Seminarthemen sind u. a.:

• Aktuelles zur lohn- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen unter besonderer Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 14. 10. 2015

• Probleme der Besteuerung von Mitunternehmerschaften (z. B. Tarifbegünstigung für den Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

• Gestaltungsüberlegungen zur Besteuerung der freiberuflichen Tätigkeit (z. B. leitende und eigenverantwortliche Berufsausübung i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG – Bagatellgrenze für die Nichtanwendung der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG)

• Änderungen der Berücksichtigung von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach Veräußerung des Mietobjekts oder nach Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht unter besonderer Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 27. 7. 2015

• Probleme der Besteuerung von Körperschaften und ihrer Anteilseigner (z. B. Veräußerungsgewinnbefreiung gemäß § 8b Abs. 2 KStG unter besonderer Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 24. 7. 2015)

• Abgrenzung einer Berichtigung gemäß § 153 AO von einer strafbefreienden Selbstanzeige gemäß § 371 AO unter besonderer Berücksichtigung des Diskussionsentwurfs AEAO zu § 153 AO vom 16. 6. 2015

Seminaranmeldung:
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