die Wrenger & Partner GbR Studiengesellschaft,
Nordkirchen, bietet die seit Jahren bekannten und bewährten
Seminare zu den zivil- und steuerrechtlichen Überlegungen
zum Jahresende in Dortmund und Münster an. Die
Fortbildungsveranstaltung umfasst in diesem Jahr drei
Zeitstunden und ermöglicht Ihnen die Teilnahme
ohne Verlust eines ganzen Arbeitstages.
Schwerpunkte der zivil- und steuerrechtlichen Überlegungen
zum Jahresende 2015 sind neben den Änderungen der
Steuergesetze durch den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes
2015 und den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
des Besteuerungsverfahrens, der Entwurf eines Gesetzes
zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes
an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Darüber hinaus wird über wesentliche Änderungen
der Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung informiert.
Die noch bis zum Jahresende 2015 erforderlichen Gestaltungsüberlegungen
werden systematisch und praxisgerecht dargestellt.
Seminarthemen:
Ausführliche Informationen finden Sie weiter unten
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Referenten:
Dr. Jens Wrenger,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Seminarorte / -termine:
Münster
18. November 2015, 15.00
Uhr – 18.30 Uhr
H4 Hotel Münster City Centre, Stubengasse
33, 48143 Münster
Dortmund
24. November 2015, 15.00
Uhr – 18.30 Uhr
Radisson Blu Hotel, An der Buschmühle 1,
44139 Dortmund
Seminargebühren:
Die Seminargebühren betragen € 120,-- zzgl.
19% USt. je Teilnehmer
Sie umfassen umfangreiche Arbeitsunterlagen sowie Mittagsessen
und Pausengetränke.
Seminarthemen
sind u. a.:
• Aktuelles zur lohn- und umsatzsteuerlichen Behandlung
von Betriebsveranstaltungen unter besonderer Berücksichtigung
des BMF-Schreibens vom 14. 10. 2015
• Probleme der Besteuerung von Mitunternehmerschaften
(z. B. Tarifbegünstigung für den Gewinn aus
der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
• Gestaltungsüberlegungen zur Besteuerung
der freiberuflichen Tätigkeit (z. B. leitende und
eigenverantwortliche Berufsausübung i. S. des §
18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG – Bagatellgrenze für
die Nichtanwendung der Abfärberegelung in §
15 Abs. 3 Nr. 1 EStG)
• Änderungen der Berücksichtigung von
Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach
Veräußerung des Mietobjekts oder nach Wegfall
der Einkünfteerzielungsabsicht unter besonderer
Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 27. 7.
2015
• Probleme der Besteuerung von Körperschaften
und ihrer Anteilseigner (z. B. Veräußerungsgewinnbefreiung
gemäß § 8b Abs. 2 KStG unter besonderer
Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 24. 7.
2015)
• Abgrenzung einer Berichtigung gemäß
§ 153 AO von einer strafbefreienden Selbstanzeige
gemäß § 371 AO unter besonderer Berücksichtigung
des Diskussionsentwurfs AEAO zu § 153 AO vom 16.
6. 2015
Seminaranmeldung:
Bitte
benutzen Sie dasAnmeldeformular und schicken Sie es ausgefüllt
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